Leistung
ab 3 Verrichtungen, bei denen Hilfe benötigt wird
§2 (6) der Vertragsbedinungen: (Orginal-Text
der Versicherungsbedingungen)
Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die
versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder
Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd so hilflos ist, dass
sie (...) Verrichtungen auch bei Einsatz technischer und medizinischer
Hilfsmittel in erheblichem Unfang tätlich der Hilfe einer anderen
Person bedarf. (...)
Ist die versicherte Person mindestens sechs
Monate ununterbrochen pflegebedürftig und außerstande
gewesen, mindestens drei (...) Verrichtungen auszuüben und
deswegen täglich gepflegt worden, so gilt dieser Zustand von
beginn an als Berufsunfähigkeit. |