INTER Lebensversicherung aG
Unternehmensprofil:  
Das Unternehmen:  
BU-Rating/Test: FF- ("befriedigend") - Franke und Bornberg, BU-Rating
Leistungsbeschreibung:  
Was wird geleistet?

Zahlung der vereinbarten BU-Rente und Befreiung der Zahlungspflicht

Leistet bei Pflegebedürftigkeit

§ 1 (1, 2) der Vertragsbedinungen

Abstrakte Verweisung Auf die abstrakte Verweisung wird verzichtet
Definition der Pflegebedürftigkeit:

Leistung ab 2 Verrichtungen, bei denen Hilfe benötigt wird

§2 (6, 7) der Vertragsbedinungen (Orginal-Text der Versicherungsbedingungen)

Pflegebedürftig sind Personen, die (...) für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen (...) auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate (...) der Hilfe bedürfen.Pflegebedürftige der Pflegestufe I sind Personen, die (...) für wenigstens zwei Verrichtungen (...) mindestens einmal täglich der Hilfe und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Ist die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen pflegebedürftig mindestens im Rahmen der Pflegestufe gewesen und deswegen täglich gepflegt worden, gilt die Fortdauer dieses Zustandes als (...) Berufsunfähigkeit.

Ab wann wird geleistet?:

§1 (3) der Vertragsbedinungen: (Orginal-Text der Versicherungsbedingungen)

Der Anspruch (...) entsteht (...) mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.

Prognosezeitraum:

Prognosezeitraum 6 Monate

§2 (1) der Vertragsbedinungen

Definition Berufsunfähigkeit:

§2 (1) der Vertragsbedinungen: (Orginal-Text der Versicherungsbedingungen)

(...) liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalles, die ärztlich nachzuweisen sind, für voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen außerstande sein wird, ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben, es sei denn, sie übt eine andere ihrer Ausbildung und Erfahrung und ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit aus.

Gleiches gilt, wenn die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist. Dieser Zustand gilt dann auch von Beginn an als Berufsunfähigkeit.

Berufswechsel bzw. Ausscheiden aus dem Beruf

Berufswechsel muss nicht angezeigt werden; Definition Berufsunfähigkeit bezieht sich auf den zuletzt ausgeübten Beruf;

§2 (4) der Vertragsbedinungen: (Orginal-Text der Versicherungsbedingungen)

Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus (z.B. wegen Mutterschutz, Erziehungsurlaub oder Hausfrauen-/Hausmännertätigkeit) und werden später Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, ist für deren Beurteilung der zuletzt ausgeübte Beruf vor dem Ausscheiden aus dem Berufsleben maßgebend.

Umorganisation:

Thematik Umorganisation ist in den allgemeinen Bedingungen nicht enthalten.

Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeitsklausel ist enthalten

§2 (1) der Vertragsbedinungen: (Orginal-Text der Versicherungsbedingungen)

Bei Beamten im öffentlichen Dienst gilt die Entlassung bzw. Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen als vollständige Berufsunfähigkeit.Bei Beamten auf widerruf und Beamten auf Probe endet die Leistungspflicht 72 Monate nach der Entlassung bzw. Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen.

Die Leistungspflicht bleibt jedoch schon bestehen, wenn nach Ablauf der 72 Monate Berufsunfähigkeit besteht, so wie diese in der Definition beschrieben ist.

Verzicht auf § § 172 VVG

Kein Verzicht

§ 22 (2) der Vertragsbedinungen (Orginal-Text der Versicherungsbedingungen)

Verzicht auf § 41 VVG

Verzicht auf § 41

§ 22 (1) der Vertragsbedinungen (Orginal-Text der Versicherungsbedingungen)

Wir verzichten auf das Recht, die Beiträge gemäß § 41 (...) zu erhöhen oder den Versicherungsvertrag zu kündigen (...)

Spätere Erhöhung der Bu-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung

Ist nicht möglich!

§ 22 der Vertragsbedinungen