Leistung
ab 2 Verrichtungen, bei denen Hilfe benötigt wird
§2 (6, 7) der Vertragsbedinungen (Orginal-Text
der Versicherungsbedingungen)
Pflegebedürftig sind Personen, die (...)
für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden
Verrichtungen (...) auf Dauer, voraussichtlich für mindestens
sechs Monate (...) der Hilfe bedürfen.Pflegebedürftige
der Pflegestufe I sind Personen, die (...) für wenigstens zwei
Verrichtungen (...) mindestens einmal täglich der Hilfe und
zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigen.
Ist die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen
pflegebedürftig mindestens im Rahmen der Pflegestufe gewesen
und deswegen täglich gepflegt worden, gilt die Fortdauer dieses
Zustandes als (...) Berufsunfähigkeit. |