Ja,
ist möglich, aber sehr eingeschränkt.
Sie können die Berufsunfähigkeitsrente
ohne erneute Gesundheitsprüfung bei folgenden Anlässen
erhöhen:·
Geburt eines Kindes
(...) oder Adoption·
Aufnahme einer selbstständigen beruflichen
Tätigkeit (...), sofern diese die Mitgliedschaft in der für
den Beruf zuständigen Kammer erfordert· Beendigung der
Berufsausbildung bzw. Start in das Berufsleben (...)·
Aufnahme eines Darlehen (...) zur Finanzierung
einer selbstgenutzten Immobilie im Wert von mindestens 100000 €.Aber:
der Höchstbetrag ist 3000.- € jährliche BU-Rente
und mehrere Erhöhungen dürfen maximal 6000.- € jährliche
BU-Rente sein.
Der Versicherungsnehmer darf nicht älter
als 40 sein und die Erhöhung muss in angemessener Relation
zum Einkommen sein, heißt, es darf zu keiner Überversicherung
kommen. Zudem ist die Erhöhung nur möglich, wenn die BU-Rente
zum Zeitpunkt der Erhöhung höchstens seit 10 Jahren versichert
ist. |