Plus Lebensversicherungs AG
Unternehmensprofil:  
Das Unternehmen: Die vielen unbekannte PLUS Lebensversicherung AG gehört zur Stuttgarter Versicherungsgruppe.
BU-Rating: FFF (bestmöglich) - Franke und Bornberg, BU-Rating
   
Leistungsbeschreibung:  
Was wird geleistet?

Zahlung der vereinbarten BU-Rente und Befreiung der Zahlungspflicht

Leistet bei Pflegebedürftigkeit

§ 1 der Vertragsbedinungen

Definition der Pflegebedürftigkeit:

Leistung ab Pflegestufe 1

§1 (2) der Vertragsbedinungen:

Wird der Versicherte während der Dauer dieser Zusatzversicherung infolge Pflegebedürftigkeit gemäß Pflegestufe 1 berufsunfähig und liegt der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50%, so erbringen wir dennoch die (...) Versicherungsleistungen.

 

Ab wann wird geleistet?:

Rückwirkend ab dem 1. Monat

§1 (1) der Vertragsbedinungen:

Die Rente zahlen wir (...) erstmals (...) anteilig für den Monat, in dem lesitungspflicht (...) eingetreten ist.

Prognosezeitraum:

Prognosezeitraum 6 Monate

§2 (1) der Vertragsbedinungen

Definition Berufsunfähigkeit:

§2,1 und 3 der Vertragsbedinungen:

(...) liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalles, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50% außerstande ist, seinen Beruf auszuüben (...)Ist der Versicherte sechs Monate ununterbrochen (...) außerstande gewesen, seinen Beruf auszuüben, so gilt dieser Zustand von Anfang an als Berufsunfähigkeit, die Leistungspflicht (...) auslöst (...)

Berufswechsel bzw. Ausscheiden aus dem Beruf

§2 (5) der Vertragsbedinungen:

Scheidet der Versicherte aus dem Berufsleben aus und werden später Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, so kommt es bei der Anwendung der Absätze 1 und 3 (siehe Definition Berufsunfähigkeit) darauf an, dass der Versicherte außerstande ist, eine Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

Umorganisation:

Auf Umorganisation wird nicht verzichtet.

§2 (2, 3) der Vertragsbedinungen:

(...) oder als Selbstständige(r) nach zumutbarer Umorganisation des Betriebes, der Praxis oder ähnliches ausüben könnte. Eine Umorganisation des Betriebes kann dann als zumutbar gelten, wenn sie keinen erheblichen Kapitaleinsatz erfordert, sich keine auf Dauer ins Gewicht fallenden Einkommenseinbußen ergeben und sie betrieblich sinnvoll ist.

Dienstunfähigkeit

Es ist keine Dienstunfähigkeitsklausel enthalten.

§ 172 VVG

Verzicht auf § 172 VVG

§11 (9): der Vertragsbedinungen:

Ferner verzichten wir generell auf eine Beitragsanpassungsmöglichkeit, wie sie § 172 des Versicherungsvertragsgesetzes vorsieht.

Verzicht auf § 41 VVG

Verzicht auf § 41

§11 (8) der Vertragsbedinungen:

Wir verzichten generell auf die Anwendung des § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes (...)

Spätere Erhöhung der Bu-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung

Ist durch Nachversicherungsgarantien möglich!

Nachversicherungsgarantie(...) ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen:·

  • Heirat (...)·
  • Geburt eines Kindes (...)·
  • Adoption (...)·
  • Kauf einer Immobilie mit einem Verkehrswert von mindestens 50000 EUR zur Eigennutzung durch den Versicherten·
  • Erfolgreicher Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums durch den Versicherten·
  • Einkommenserhöhung von mindestens 20% innerhalb eines Jahres aus nichtselbstständiger Tätigkeit (...)
  • · Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beruf, der die Mitgliedschaft in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft erfordert (verkammerter Beruf), sofern der Versicherte aus dieser beruflichen Tätigkeit sein hauptsächliches Erwerbseinkommen bezieht.

Der Versicherungsnehmer darf jedoch nicht älter als 40 sein und die Erhöhung ist auf 50% der ursprüngliche versicherten BU-Rente begrenzt. Zudem muss die verbleibende Versicherungsdauer der Hauptversicherung mehr als 12 weitere Jahre betragen.