Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G
Unternehmensprofil:  
Das Unternehmen: Kleiner aber feiner Versicherer, der schon seit über 40 Jahren erfolgreich Berufsunfähigkeitsversicherungen anbietet. Der Volkswohl Bund ist eine finanziell gesunde und ertragsstabile Versicherung.
BU-Rating: FF (2002, 2003 k.A.) ("Sehr gut") - Franke und Bornberg, BU-Rating
   
Leistungsbeschreibung:  
Was wird geleistet?

vereinbarten BU-Rente und Befreiung der Zahlungspflicht

Leistet bei Pflegebedürftigkeit

Leistet eine Wiedereingliederungshilfe von 6 Monatsrenten (max. 6000.- €) wenn BU endet.

§ 1 (1) und § 2 (4)und § 9 der Vertragsbedinungen

Abstrakte Verweisung Auf die abstrakte Verweisung wird verzichtet
Definition der Pflegebedürftigkeit:

Leistung bereits ab 3 Verrichtungen, bei denen Hilfe benötigt wird

§2 (4) der Vertragsbedinungen: (Orginal-Text der Versicherungsbedingungen)

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt ebenfalls vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls so hilflos ist, dass sie für mindestens drei oder mehr der (...) regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens Hilfe durch eine andere Person benötigt (...)

Ab wann wird geleistet?:

§1 (4) und § 1 (5) der Vertragsbedinungen: (Orginal-Text der Versicherungsbedingungen)

Der Anspruch (...) entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist (...)Ihre Anspruchstellung sollte umgehend erfolgen, wenn die sechsmonatige Mindestdauer der Berufsunfähigkeit (...) voraussehbar oder bereits eingetreten ist. Auch bei späterer Anzeige leisten wir rückwirkend für die nachgewiesene Zeit der Berufsunfähigkeit.

Prognosezeitraum:

Prognosezeitraum 6 Monate

§2 (1) der Vertragsbedinungen

Definition Berufsunfähigkeit:

§2 (1) der Vertragsbedinungen: (Orginal-Text der Versicherungsbedingungen)

(...) liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalles, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechst Monate außerstande ist, ihren versicherten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben..

Berufswechsel bzw. Ausscheiden aus dem Beruf

Berufswechsel muss nicht angezeigt werden; Definition Berufsunfähigkeit bezieht sich auf den versicherten Beruf. Bei Ausscheiden aus dem Beruf ändert orientiert sich der Versicherer auch am zuletzt ausgeübten Beruf.

§3 (1) und §3 (3) der Vertragsbedinungen: (Orginal-Text der Versicherungsbedingungen)

Als versicherter Beruf (...) gilt die berufliche Tätigkeit, die zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübt wurde.

Übt die versicherte Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend nicht aus und ist eine Wiederaufnahme vorgesehen (z.B. Mutterschutz, Erziehungsurlaub) gilt die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als versichert.Ist die versicherte Person aus dem Berufsleben ausgeschieden, ohne dass eine Wiederaufnahme der Tätigkeit absehbar ist (...) kommt es bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit auf alle Tätigkeiten an, die sie aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechen.

Umorganisation: Nicht explizit erwähnt.
Dienstunfähigkeit Der Tarif beinhaltet keine Dienstunfähigkeitsklausel, die eine Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkennt.
Verzicht auf § 172 VVG Kein kompletter Verzicht
Verzicht auf § 41 VVG

Verzicht auf § 41

§12 (2) der Vertragsbedinungen: (Orginal-Text der Versicherungsbedingungen)

Auf die Anwendung des § 41 VVG wird verzichtet

Spätere Erhöhung der Bu-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung

Ist möglich durch sogenannte Nachversicherungsgarantien

§ 11 der Vertragsbedinungen: (Orginal-Text der Versicherungsbedingungen)

  • Diese Erhöhung kann vorgenommen werden bei·
  • Heirat (...)·
  • Geburt eines Kindes(...)·
  • Adoption eines Kindes (...)·
  • Wechsel der versicherte Person in die volle berufliche Selbstständigkeit· Erstmaliger Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze

Man darf aber maximal 45 Jahre alt sein und die insgesamt versicherte BU-Rente darf 2000.- € pro Monat nicht überschreiten; insgesamt darf die BU-Rente auch nach der Erhöhung max. 85 % des letzen jährlichen Nettoeinkommens betragen